22. Januar 2020 / Tipps & Tricks

Schornsteinfeger rechtzeitig beauftragen

Sicher Wohnen, Geld sparen und Ärger vermeiden

Schornsteinfeger

Schornsteinfeger haben bis zum Ende der Heizperiode eine Zeit, in der sehr viel zu tun ist. Vielen Hauseigentümern sei nicht bewusst, dass der Schonsteinfeger grundsätzlich nicht von sich aus kommt, sondern rechtzeitig beauftragt werden muss, damit dieser die Sicherheit der Heizungsanlagen oder genauer gesagt der Feuerstätten überprüft. Daran erinnert die Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh. Zwar  hätten viele Schornsteinfeger es als Dienstleistung eingeführt, die Hauseigentümer an die regelmäßigen Kontrollen zu erinnern und sich um die Terminvereinbarung zu kümmern. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Hauseigentümer sich drum kümmern: Er sei verantwortlich und muss den Nachweis der Arbeiten mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt sicherstellen.
 
Gesetzlich festgeschrieben ist, dass Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten innerhalb bestimmter Fristen vom Hauseigentümer veranlasst werden müssen. Für jede Heizung beziehungsweise Feuerstätte werden diese Fristen vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in einem sogenannten Feuerstättenbescheid konkret festgelegt. Insoweit rät der Kreis Gütersloh jedem Hauseigentümer diesen Bescheid zur Hand zu nehmen, sich die Fristen zu notieren und rechtzeitig einen Schornsteinfeger seiner Wahl mit den notwendigen Arbeiten zu beauftragen. Dabei können Hausbesitzer sich an ‚freie‘ Schornsteinfeger oder so genannte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, also behördlich bestellte, wenden. In jedem Feuerstättenbescheid findet sich eine Tabelle, die die individuell geltenden Fristen für die Reinigung, Überprüfung und Messung zu jeder im Haus vorhandenen Feuerstätte (Heizung, Kamin, etc.) enthält. 
 
Oft sehen sich Hauseigentümer mit einer freundlich formulierten Erinnerung in Form einer ‚Anhörung‘ konfrontiert, weil die Fristen schon überschritten sind. Dann ergibt sich häufig das Problem, schnell  einen Schornsteinfeger zu finden, der die Arbeiten kurzfristig und rechtzeitig erledigen kann, um weitere Post und weitere Kosten zu vermeiden. Gelingt das nicht, entstehen beiden Seiten, das heißt den Hauseigentümern und der Ordnungsbehörde des Kreises, unnötiger Aufwand und zusätzliche Kosten. Weitere Informationen zum Schornsteinfegerrecht im Internet unter www.kreis-guetersloh.de (Schornsteinfegerangelegenheiten).

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